Auf dem Gebiet des Mietrechts beraten und vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter unter anderem bei der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung von Wohnraum- oder Gewerberaummietverhältnissen, der Durchführung von Räumungsklagen, der Geltendmachung von Schadens- sowie Aufwendungsersatzansprüchen und allen anderen möglichen Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, wozu auch die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen oder Erhöhungen der Betriebskosten zählt.
Beim WEG-Recht stehen die vielfältigen Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zum Verwalter im Vordergrund.
Gerne beantworten wir Ihnen Ihre individuellen Fragen in einem persönlichen Gespräch.
Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist die größte Motivation für uns. Wir sind offen für jegliches Feedback, egal ob Kritik, Anregung oder Lob.
Unsere Spezialisten beraten Sie gerne und umfassend in allen Rechtsfragen
Übermitteln Sie uns kurz die wichtigsten Daten zu Ihren Rechtsfall. Gerne können Sie auch direkt telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen.
Wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns bei Ihnen.
Durch Ihre Anfrage entstehen Ihnen keine Kosten.