Die Rechtsgebiete unserer Anwaltskanzlei
"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." Dieter Hildebrandt
Da sich aber nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch die Gesetze immer schneller ändern, ist der richtige Überblick im Paragraphendschungel wichtiger denn je. Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, müssen Sie sich auf überdurchschnittliche Rechtskenntnisse und Erfahrung bei der Durchsetzung von Interessen, außergerichtlich wie gerichtlich, verlassen können.
Arbeitsrecht (Fachanwalt)
Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Bei Fragen zu Kündigung, Kündigungsschutz, Lohn und Gehalt, Abmahnung, Mobbing, Aufhebungsvertrag und Abfindung, aber auch bei Fragen im Zusammenhang mit Sozialabgaben, Arbeitslosengeld oder Sperrzeit ist es unerlässlich die gerade geltenden Gesetze, die Gesetzesvorhaben und deren Interpretation durch die Gerichte auf dem neuestem Stand zu haben.
Versicherungsrecht (Fachanwalt)
Wir beraten und vertreten Sie in allen versicherungsrechtlichen Fragen, insbesondere in den Bereichen private Unfallversicherung, Lebensversicherung und Berufsunfähigkeits-Versicherung, Krankenversicherung, Sachversicherung, Kraftfahrtversicherung und Haftpflichtversicherung.
Unfall- und Verkehrsrecht
Unsere Kanzlei vertritt Sie in allen Fällen rund um das Verkehrsrecht, insbesondere bei Verkehrsunfällen und deren Regulierung, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren, Alkohol im Straßenverkehr, Autokauf und Leasing, Führerscheinentzug und Strafsachen.
Familienrecht
Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung und Betreuung auch bereits im Vorfeld einer beabsichtigten Eheschließung, das Erstellen von einzelfallbezogenen Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Getrenntlebensvereinbarungen.
Darüber hinaus sind wir natürlich auch in den klassischen familienrechtlichen Problemstellungen (Unterhaltssachen, Sorge- und Umgangsrecht, einstweilige Anordnungsverfahren, Ehescheidung und Folgesachen) beratend tätig und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich sowie vor den Familiengerichten.
Erbrecht
Auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts befassen wir uns neben der Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag) auch mit der Beratung und Vertretung von Erben oder Pflichtteilsberechtigten bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche oder der Abwehr einer Inanspruchnahme durch Miterben oder Dritte.
Daneben umfasst unsere Tätigkeit auch die Vertretung bei Inanspruchnahme aus Nachlassverbindlichkeiten, die Beratung einzelner Erben bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die Vertretung in gerichtlichen Verfahren über die Erteilung und die Einziehung des Erbscheins sowie in Erbschaftssteuer-Angelegenheiten.
Forderungsbeitreibung / Inkasso
Wir übernehmen sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen. Dazu gehört ebenso die effektive Beitreibung Ihrer Ansprüche durch geeignete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Strafrecht
Die Vertretung umfasst das Vorverfahren, das heißt das Verfahren von der polizeilichen Vernehmung bis zur Einstellung des Verfahrens beziehungsweise Erhebung der Anklage. Nach Erhebung der Anklage wird die Verteidigung im gerichtlichen Verfahren und im Prozess fortgeführt. Gerade im Strafrecht ist eine frühestmögliche Beauftragung des Rechtsanwalts wichtig. Sinn und Zweck der Strafverteidigung ist die Ausübung der Beistands-, der Aufklärungs- und der Kontrollfunktion im Interesse des / der Betroffenen.
Kauf- und Vertragsrecht
Wir beraten und betreuen sowohl Käufer als auch private und gewerbliche Verkäufer bei allen Fragestellungen betreffend das Kaufrecht, insbesondere bei Gestaltung und Überprüfung von Kaufverträgen und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängel der Kaufsache.
Arzthaftungsrecht / Medizinrecht
Die anwaltliche Tätigkeit im Arzthaftungsrecht umfasst die Beratung bei Behandlungsfehler, Diagnosefehler, Fehler bei Aufklärung des Patienten, Haftung aus Delikt oder Vertrag und Verstoß gegen Dokumentationspflichten. Ein erstes anwaltliches Gespräch kann Klärung bringen, ob ein schmerzensgeldbewährter Anspruch überhaupt vorliegt. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach den erlittenen Verletzungen oder/und Beeinträchtigungen und ist für jeden Einzelfall zu beurteilen.
Sozialrecht
Wir beraten Sie in allen sozialrechtlichen Fragen und Problemen, seien es Fragen der Rentenversicherung, der Kranken-
und Unfallversicherung, der Pflegeversicherung, der Arbeitsförderung, aber auch bei Fragen über Sozialhilfe oder
Arbeitslosengeld nach SGB II („Hartz IV“).
Bankrecht
Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten im Hinblick auf Ansprüche aus Darlehensverträgen, Verbraucherdarlehen, Haustürgeschäften, Wertpapierkreditverträgen, Vermögensverwaltung, fehlerhafter Anlageberatung, Haftung aus kreditfinanzierten Kapitalanlagen bis hin zu Problemstellungen in Bezug auf gewährte Kreditsicherheiten wie etwa Bürgschaften und Grundschulden, gerade auch im Falle des Verkaufs von Darlehensforderungen an Hedge-Fonds durch die Bank.
Miet- und WEG-Recht
Auf dem Gebiet des Mietrechts beraten und vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter unter anderem bei der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung von Wohnraum- oder Gewerberaummietverhältnissen, der Durchführung von Räumungsklagen, der Geltendmachung von Schadens- sowie Aufwendungsersatzansprüchen und allen anderen möglichen Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, wozu auch die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen oder Erhöhungen der Betriebskosten zählt.
Beim WEG-Recht stehen die vielfältigen Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zum Verwalter im Vordergrund.
Bau- und Werkvertragsrecht
Insbesondere in Zeiten schlechter Baukonjunktur besteht ein erhöhter Beratungsbedarf, der anwaltliche Unterstützung und Beratung bereits in der Vorbereitungsphase des Vertragsabschlusses sinnvoll macht. In Abstimmung mit
unseren Mandanten werden Probleme und Fragen des
konkreten Baugeschehens, so wie etwa zusätzliche Vergütungsansprüche, geschuldeter Leistungsumfang oder Bauablauf-Störungen, einer rechtlichen Prüfung unterzogen und praxisorientiert gelöst.
Steuer- und Steuerstrafrecht
Ein sich beständig verdichtendes Netz von komplexen Steuergesetzen belastet wirtschaftliche Aktivitäten und birgt kostenträchtige Risiken. Der Blick auf die steuerliche Seite rechtlicher Gestaltungen ist unerlässlich. Von der Gesellschaftsgründung bis zur Unternehmensnachfolge wollen steuerliche Auswirkungen sorgfältig durchdacht sein.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Dieser Bereich umfasst beispielsweise Streitigkeiten unter Gesellschaftern über Rechte und Ansprüche aus dem Gesellschaftsvertrag, Ansprüche ausscheidender Gesellschafter, Inanspruchnahme von Gesellschaftern durch Dritte, den Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters, Firmenrecht sowie alle im geschäftlichen Alltag anfallenden Rechtsprobleme. Zudem umfasst unsere Tätigkeit in diesem Bereich auch die Gestaltung und Prüfung handels- und gesellschaftsrechtlicher Verträge.
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