Da sich aber nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch die Gesetze immer schneller ändern, ist der richtige Überblick im Paragraphendschungel wichtiger denn je. Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, müssen Sie sich auf überdurchschnittliche Rechtskenntnisse und Erfahrung bei der Durchsetzung von Interessen, außergerichtlich wie gerichtlich, verlassen können.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen ein umfangreiches Portfolio an Fachanwaltschaften aus einer Hand. Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts, beraten kompetent in allen Bereichen des Unfall- und Verkehrsrechts, des Bau- und Architektenrechts sowie im Familien- und Versicherungsrecht. Darüberhinaus bietet unser Kanzleinetzwerk kompetente Antworten und Lösungen auf fast alle Rechtsfragen. Wir betreuen Sie umfassend bis hin zur klassischen Interessenvertretung vor Gericht.
Arbeitsverträge, Arbeitnehmerschutz, Kündigung, Abfindung - mit diesen Themen sind Arbeitgeber wie Arbeitnehmer und Personalabteilungen gleichermaßen konfrontiert. Wir unterstützen Sie gerne hierbei.
Während laufender Baumaßnahmen nützen lange juristische Auseinandersetzungen niemandem. Kompetente und frühzeitige rechtliche Beratung stellt sowohl für Bauherren, Baufirmen, als auch Architekten und Ingenieure einen geldwerten Vorteil dar.
Wir sind Ihr juristischer Partner bei Fragen der elterlichen Sorge nach Trennung oder Scheidung, Unterhalt, Kindesumgang und alle damit einhergehenden Fragen.
Streit zwischen Vermieter und Mieter? Auf dem Gebiet des Mietrechts beraten und vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter.
Unsere Kanzlei aus Passau und Freyung vertritt Sie in allen Fällen rund um das Verkehrsrecht, insbesondere bei Verkehrsunfällen und deren Regulierung (Unfallrecht), Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren, Alkohol im Straßenverkehr, Autokauf und Leasing, Führerscheinentzug und Strafsachen.
Haben Sie Ärger mit Ihrer Versicherung? Wir helfen Ihnen weiter im Bereich des Versicherungsrechtes, wenn Sie Sturm- und Wasserschäden haben, einen Unfall erlitten haben, Ihr Haus gebrannt hat oder Sie berufsunfähig geworden sind.
Das Erbrecht ist ein Bereich, der oft mit Unsicherheiten, Missverständnissen und rechtlichen Fallstricken verbunden ist. Eine punktgenaue Analyse der jeweiligen Lebenssituation kann deswegen viel Stress und Komplikationen ersparen.
Auf der Suche nach Klarheit im Medizinrecht? Wir kümmern uns um für Ihr Wohlbefinden! In einer Welt, in der die Gesundheit das höchste Gut ist, ist es entscheidend, dass Sie im Falle von medizinischen Komplikationen auf die kompetente Unterstützung erfahrener Rechtsanwälte zählen können.
Neben unseren Fachanwaltschaften beraten wir Sie auch gerne kompetent in allen weiteren Rechtsfragen und nehmen uns Ihren individuellen Fragestellungen und Fällen an.
Die anwaltliche Tätigkeit im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht bzw. Arztrecht umfasst die Beratung bei Behandlungsfehler, Diagnosefehler, Fehler bei Aufklärung des Patienten, Haftung aus Delikt oder Vertrag und Verstoß gegen Dokumentationspflichten. Ein erstes anwaltliches Gespräch kann Klärung bringen, ob ein schmerzensgeldbewährter Anspruch überhaupt vorliegt. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach den erlittenen Verletzungen oder/und Beeinträchtigungen und ist für jeden Einzelfall zu beurteilen.
Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten im Bankrecht. Dazu rechnen insbesondere Ansprüche aus Darlehensverträgen, Verbraucherdarlehen, Haustürgeschäften, Wertpapierkreditverträgen, Vermögensverwaltung, fehlerhafter Anlageberatung, Haftung aus kreditfinanzierten Kapitalanlagen bis hin zu Problemstellungen in Bezug auf gewährte Kreditsicherheiten wie etwa Bürgschaften und Grundschulden, gerade auch im Falle des Verkaufs von Darlehensforderungen an Hedge-Fonds durch die Bank.
Wir als Rechtsanwaltskanzlei aus Passau und Freyung übernehmen sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen (Inkasso). Dazu gehört ebenso die effektive Beitreibung Ihrer Ansprüche durch geeignete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Mahnbescheid usw.
Der Bereich des Handelsrechts bzw. Gesellschaftsrechts umfasst etwa Streitigkeiten unter Gesellschaftern über Rechte und Ansprüche aus dem Gesellschaftsvertrag, Ansprüche ausscheidender Gesellschafter, Inanspruchnahme von Gesellschaftern durch Dritte, den Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters, Firmenrecht sowie alle im geschäftlichen Alltag anfallenden Rechtsprobleme. Zudem umfasst unsere Tätigkeit in diesem Bereich auch die Gestaltung und Prüfung handels- und gesellschaftsrechtlicher Verträge.
Wir beraten und betreuen sowohl Käufer als auch private und gewerbliche Verkäufer bei allen Fragestellungen das Kaufrecht betreffend, insbesondere bei Gestaltung und Überprüfung von Kaufverträgen und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängel der Kaufsache.
Wir als Rechtsanwaltskanzlei aus Passau und Freyung übernehmen sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen (Inkasso). Dazu gehört ebenso die effektive Beitreibung Ihrer Ansprüche durch geeignete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Mahnbescheid usw.
Wir beraten Sie in allen Fragen und Problemen im Sozialrecht, seien es Fragen der Rentenversicherung, der Kranken- und Unfallversicherung, der Pflegeversicherung, der Arbeitsförderung, aber auch bei Fragen über Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld.
Die Vertretung im Strafrecht umfasst das Vorverfahren, das heißt das Verfahren von der polizeilichen Vernehmung bis zur Einstellung des Verfahrens beziehungsweise Erhebung der Anklage. Nach Erhebung der Anklage wird die Verteidigung im gerichtlichen Verfahren und im Prozess fortgeführt. Gerade im Strafrecht ist eine frühestmögliche Beauftragung des Rechtsanwalts wichtig. Sinn und Zweck der Strafverteidigung ist die Ausübung der Beistands-, der Aufklärungs- und der Kontrollfunktion im Interesse des / der Betroffenen.
Die Vertretung im Strafrecht umfasst das Vorverfahren, das heißt das Verfahren von der polizeilichen Vernehmung bis zur Einstellung des Verfahrens beziehungsweise Erhebung der Anklage. Nach Erhebung der Anklage wird die Verteidigung im gerichtlichen Verfahren und im Prozess fortgeführt. Gerade im Strafrecht ist eine frühestmögliche Beauftragung des Rechtsanwalts wichtig. Sinn und Zweck der Strafverteidigung ist die Ausübung der Beistands-, der Aufklärungs- und der Kontrollfunktion im Interesse des / der Betroffenen.
Unsere Spezialisten beraten Sie gerne und umfassend in allen Rechtsfragen
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Wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns bei Ihnen.
Durch Ihre Anfrage entstehen Ihnen keine Kosten.