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Noch Fragen?

Häufig gestellte Fragen und passende Antworten

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FAQ

Ihre Fragen,
unsere Antworten.

Wir sind bemüht, alle Anfragen, auch ohne Mandatsbezug, persönlich und individuell zu beantworten. Aufgrund der hohen Anzahl von Emails und Anrufen, freuen wir uns wenn Sie diese FAQ kurz lesen, umso eher und individueller können wir auch unsere Zeit für Sie einsetzen.

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FAQ

Erste Fragen - Schnelle Antworten

Im Folgenden erhalten Sie erste Antworten auf Fragen, die häufig im Zusammenhang mit der Anwaltstätigkeit gestellt werden. Für genauere Auskünfte oder weitere Fragen steht Ihnen Ihr Anwalt gerne auch persönlich zur Verfügung.

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Fragen die sich stellen, bevor Sie uns beauftragen.

Ich suche eine passende Kanzlei. Kann ich erst einmal unverbindlich mit Ihnen sprechen?

Ja, denn dies ist für beide Seiten wichtig. Je größer das Projekt, desto mehr Zeit sollten wir uns nehmen, bevor Sie uns das Mandat erteilen.

Eine erste Einschätzung und ein gegenseitiges Kennenlernen (Erläuterung des Sachverhaltes, Kosten- und Übernahmeprognose, Risiken und Chancen, organisatorische und terminliche Absprachen) sind kostenfrei.

Kostenpflichtig wird es, wenn schon in diesem Dialog eine Rechtsberatung gewünscht wird, oder z. B. mehrseitige Dokumente zur detaillierten Prüfung vorgelegt werden. In diesen Fällen geben wir Ihnen natürlich zuvor ausdrücklich Bescheid, bevor Ihnen Kosten entstehen. Nutzen Sie für eine Terminabsprache am besten unser Kontaktformular und beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Sollten wir Sie unterstützen können, erhalten Sie kurzfristig einen Termin für ein unverbindliches, persönliches Gespräch.

Was wird mich die Rechtsvertretung kosten?

Diese aus der Sicht eines Mandanten (nach dem Erfolg eines Rechtsstreits) wohl zweitwichtigste Frage ist unmittelbar an den Ausgang eines Verfahrens gekoppelt und daher im Zeitpunkt der Mandatierung ebensowenig punktgenau vorhersagbar, wie das Obsiegen oder Verlieren im Streitfall selbst.

Der Grundsatz lautet: Es zahlt, wer verliert. Je größer also die Chancen, im Rechtsstreit zu gewinnen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, an den Kosten beteiligt zu werden. Ausnahmen gibt es aber auch hier: Ist die unterlegene Partei insolvent, so können die Verfahrenskosten auch der obsiegenden Partei auferlegt werden. Umgekehrt kann auch ein verlorener Rechtstreit "kostenlos" ausgehen, wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind.

Das Gebiet des Kosten- und Gebührenrechts ist sehr vielschichtig und Gegenstand ganzer Abschlußprüfungen für Rechtsanwaltsfachangestellte. Insofern bitten wir um Verständnis, wenn wir Ihnen eine Schätzung der zu erwartenden Kosten erst nach der Kenntnis Ihrer speziellen Sachlage geben können.

Die anwaltliche Vergütungs- und Gebührenberechnung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Daneben ist es aber auch möglich, für Sonderformen der Beratung oder Begutachtung eigens dafür zugeschnittene Konditionen, wie etwa Pauschalvergütungen oder zeitaufwandsabhängige Honorare zu vereinbaren.

Wie kann ich Ihre Kanzlei mit der Rechtsvertretung beauftragen?

Prinzipiell muß der Aufnahme unserer Tätigkeit eine Bevollmächtigung vorausgehen. Das Vollmachtsformular senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu, jedoch können Sie auch die online-Vollmacht ausfüllen, audrucken und unterschrieben an unseren zuständigen Standort versenden.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Gibt es Besonderheiten bei der Mandatierung?

Auch hier bedarf es der anwaltlichen Bevollmächtigung durch den Rechtsschutz-Versicherten. Bitte übersenden Sie uns mit der Vollmacht zugleich eine Kopie Ihres Versicherungsscheins. Sodann setzen wir uns zur Erlangung einer Kostendeckungszusage mit der Rechtsschutzversicherung in Verbindung. Diese wird, sofern kein vertragsmäßiger Ausschluß Ihrer Rechtsstreitigkeit vorliegt, in aller Regel erteilt.

Wie und was kann ich zur Verfahrensbeschleunigung beitragen?

Neben dem vorgenannten Selbstdruck der Vollmacht kommt es natürlich während des ganzen Verfahrens auf eine schnelle und verlustfreie Kommunikation an. Hierfür ist es hilfreich, wenn Sie uns alle Ihre Kommunkationsmittel nennen und vor allem auch ein E-Mail-Postfach bereitstellen. So können eingehende Schriftsätze oder Vertragsentwürfe schneller ausgetauscht werden. Auch Gerichte passen sich dem technologischen Fortschritt an und akzeptieren in zunehmendem Maße elektronische Dokumente. Sofern wir im Rahmen der Mandatsbearbeitung in den Besitz von umfangreichen Daten gelangen müssen und diese bei Ihnen bereits vorhanden sind, wäre der Versand eines Datenträgers an uns natürlich hilfreich.

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Fragen rund um Datenschutz und Verschwiegenheit.

Wie werden meine persönlichen Daten behandelt?

Selbstverständlich werden alle persönlichen Daten unserer Mandanten vertraulich behandelt und gegen Kenntnisnahme durch Dritte besonders geschützt. Hierzu sind wir auch gesetzlich verpflichtet. Auf folgende Unsicherheit ist jedoch hinzuweisen: E-Mails über das Internet passieren auch Verkehrsknoten (Server), deren Sicherheit gegen Hackerangriffe nicht in unserem Einflußbereich liegt. Sollten Sie also beim Versand von sensiblen Daten Bedenken haben, benutzen Sie bitte den konventionellen Postweg

Ihre Fragen konnten hier nicht beantwortet werden, dann nehmen Sie gerne ganz unverbindlich und persönlich Kontakt mit uns auf!

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Unsere Spezialisten beraten Sie gerne und umfassend in allen Rechtsfragen.

Übermitteln Sie uns kurz die wichtigsten Daten zu Ihrem Rechtsfall. Gerne können Sie auch direkt telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen.
Wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns bei Ihnen.
Durch Ihre Anfrage entstehen Ihnen keine Kosten.

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Olschar & Partner
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Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.