Ihr Anwalt für Strafrecht in Passau & Freyung
Die Vertretung im Strafrecht umfasst das Vorverfahren, das heißt das Verfahren von der polizeilichen Vernehmung bis zur Einstellung des Verfahrens beziehungsweise Erhebung der Anklage. Nach Erhebung der Anklage wird die Verteidigung im gerichtlichen Verfahren und im Prozess fortgeführt. Gerade im Strafrecht ist eine frühestmögliche Beauftragung des Rechtsanwalts wichtig. Sinn und Zweck der Strafverteidigung ist die Ausübung der Beistands-, der Aufklärungs- und der Kontrollfunktion im Interesse des / der Betroffenen.