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Auf dem Gebiet des Mietrechts beraten und vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter unter anderem bei der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung von Wohnraum- oder Gewerberaummietverhältnissen, der Durchführung von Räumungsklagen, der Geltendmachung von Schadens- sowie Aufwendungsersatzansprüchen und allen anderen möglichen Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, wozu auch die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen oder Erhöhungen der Betriebskosten zählt.
Beim WEG-Recht stehen die vielfältigen Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zum Verwalter im Vordergrund.
Gerne beantworten wir Ihnen Ihre individuellen Fragen in einem persönlichen Gespräch.
Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist die größte Motivation für uns. Wir sind offen für jegliches Feedback, egal ob Kritik, Anregung oder Lob.
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen, ohne dabei die jeweiligen wirtschaftlichen Auswirkungen aus den Augen zu verlieren. Die jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts ermöglicht es mir, Ihnen eine für Ihren Fall individuell angepasste Strategie zu erarbeiten, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.
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Das Mietrecht umfasst in erster Linie die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter, regelt also, welche Rechte und Pflichten zwischen den Mietvertragsparteien jeweils bestehen.
Das Wohnungseigentumsrecht wiederum regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den jeweiligen Wohnungseigentümern, sowie im Verhältnis zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter.
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst damit alle Bereiche des Wohnens und Lebens und ist damit ein Rechtsgebiet, welchem Sie täglich begegnen. Diese Bedeutung bringt es mit sich, dass es gerade im Mietrecht zahlreiche Gesetzesänderungen gibt. Die einschlägige Rechtsprechung ist sehr umfangreich und damit für den juristischen Laien kaum überschaubar.
Um Ihnen hier als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, haben wir uns sowohl auf das Mietrecht als auch auf das Wohnungseigentumsrecht spezialisiert. Die tägliche Beschäftigung in diesem Rechtsgebiet und die laufende Weiterbildung stellen sicher, dass wir Sie stets auf Basis aktueller Rechtsprechung beraten und vertreten können. Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht beraten wir Sie gerne von unseren Standorten in Passau und Freyung aus. Dies erleichtert Ihnen als Rechtssuchender nicht nur eine erfolgreiche, sondern auch eine wirtschaftlich sinnvolle Rechtsdurchsetzung.
Häufige Probleme ergeben sich besonders in diesen Bereichen:
Sind Sie Mieter, ist bei Streitigkeiten im Bereich des Wohnraummietrechts immer Ihr persönlicher Lebensmittelpunkt betroffen. Probleme wirken sich dabei oftmals umso gravierender aus. Im Laufe eines Mietvertragsverhältnisses kann es zu zahlreichen Fragestellungen kommen, die in Rechtsstreitigkeiten münden. Erste Probleme können bereits bei der Beschaffenheit der Mietsache beginnen. Ist diese in einem mangelfreien Zustand oder liegen Mängel vor, die mich als Mieter unter Umständen auch zur Mietminderung berechtigen. Gerade Feuchtigkeitsschäden mit einhergehender Schimmelpilzbildung stellen nicht nur ein erhebliches gesundheitliches Risiko dar, sondern bieten Mietvertragsparteien oftmals Anlass für Streitigkeiten, ob nämlich die Feuchtigkeit auf ein falsches Nutzungsverhalten (Heizen und Lüften) oder auf bauseits bedingte Mängel zurückzuführen ist. Für ein erfolgreiches Vorgehen ist dabei insbesondere die Bewertung der jeweiligen Darlegungs- und Beweislast von besonderer Bedeutung.
Der jährliche Erhalt einer Nebenkostenabrechnung kann für einen Mieter eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung darstellen. Nicht selten entsprechen Abrechnungen aber nicht den formellen und materiellen Anforderungen. Eine Zahlung auf die Abrechnung ist deswegen nicht immer vollständig geschuldet. Ob eine (vollständige) Zahlungspflicht besteht oder nicht, ist regelmäßig Gegenstand von mietrechtlichen Mandaten im Rahmen der Betriebs- und Heizkostenabrechnung.
Schwerer wiegt für den Mieter der Erhalt einer Kündigung und die damit verbundene Angst vor einer Räumungsklage. Sich gegen eine Kündigung nicht zur Wehr zu setzen, kann in letzter Konsequenz den Verlust der Wohnung und damit den Verlust des eigenen Lebensmittelpunktes bedeuten. Das Aussprechen einer Kündigung durch den Vermieter ist jedoch nicht gleichbedeutend, dass man diese hinnehmen und man ausziehen muss. Der Gesetzgeber stellt an den Ausspruch einer Kündigung nicht unerhebliche Anforderungen. Sind diese nicht eingehalten, ist es möglich, sich erfolgreich gegen eine Kündigung auch zu verteidigen. Spätestens aber, wenn Sie eine Räumungsklage erhalten haben, ist es dringend erforderlich, sich zu verteidigen. Lässt man laufende Fristen verstreichen, kann dies auch bei einer unberechtigten Kündigung zum Verlust der Wohnung führen.
Ist ein Mietverhältnis einmal beendet, bleibt häufig noch die Frage, was mit der Kaution passiert und bis wann der Vermieter über die Kaution abzurechnen muss. Dringende Fragen drängen sich für den Mieter auch rund um die Wohnungsübergabe auf: Muss ich als Mieter die Wohnung streichen oder sonstige Schönheitsreparaturen durchführen? Mache ich mich schadensersatzpflichtig, wenn ich Arbeiten nicht durchführe? Kann der Vermieter deswegen meine Kaution zurückbehalten? Zur Beantwortung genügt nicht allein ein Blick in den Mietvertrag, sondern es ist vielmehr auch erforderlich die jeweilige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu kennen.
Sind Sie Vermieter einer Wohnung, so stellt die pünktliche Mietzahlung für Sie eine wichtige Einnahmequelle dar. Erfolgen Zahlungen nicht pünktlich, unvollständig oder bleiben ganz aus, kann dies Ihre eigenen Finanzen durcheinanderwerfen. Um Ihre Zahlungsansprüche effektiv und ökonomisch durchzusetzen, ist professionelle Hilfe durch einen Anwalt sinnvoll.
Haben Sie eine Nebenkostenabrechnung erstellt, der Mieter leistet hierauf aber keine Zahlung, ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Nebenkosten sind Kosten, die durch Sie als Vermieter bereits verauslagt wurden. Diese Kosten durch den Mieter nicht erstattet zu bekommen, wirkt sich unmittelbar auf die Rentabilität der Vermietung aus.
Häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter ist das Ansinnen, die Miete erhöhen zu wollen. Für eine Mieterhöhung sind aber zwingend konkrete Formvorschriften einzuhalten und das Mieterhöhungsverlangen konkret zu begründen. Viele Mieterhöhungen scheitern daran, dass dem Begründungserfordernis nicht genüge getan wird. Streitigkeiten können hierbei aber umgangen werden, wenn den gesetzlichen Vorgaben von Beginn an entsprochen wird.
Klimaschutz ist ein wesentlicher Kern des modernen Mietrechts. Modernisierungsmaßnahmen wiederum sind nicht nur mit erheblichen Kosten verbunden, sondern setzen auch voraus, dass die Wohnung des Mieters durch beauftragte Handwerker betreten wird. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und wie im Nachgang eine Modernisierungsmieterhöhung geltend gemacht werden kann, ist Gegenstand unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Wollen Sie Ihre Wohnung zukünftig selbst bewohnen und muss das Mietverhältnis deswegen gekündigt werden, ist eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen. Wichtig ist dabei dem Begründungserfordernis zu genügen und die der Kündigung zugrunde liegenden Gründe nachvollziehbar darzustellen. Sollte wegen Vertragsverletzungen oder Mietrückständen Kündigungen ausgesprochen werden, ist ebenfalls die gesetzliche Form zu wahren. Sollte der Mieter trotz wirksam ausgesprochener Kündigung nicht ausgezogen sein, ist es erforderlich eine Räumungsklage gegen den Mieter zu erheben, damit Sie wieder in den Besitz der Wohnung gelangen.
Das Wohnungseigentumsrecht ist ein weiterer Hort für potenzielle Streitigkeiten. Nach dem Wohnungseigentumsrecht ist durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer jährlich über die Kosten Beschluss zu fassen, also sowohl ein Wirtschaftsplan als auch eine Jahresabrechnung aufzustellen. Beide Themen wirken sich unmittelbar auf Ihre Finanzen aus. Umso wichtiger ist daher die Prüfung, ob gefasste Beschlüsse auch ordnungsgemäß erfolgt sind.
Weiterer Streitpunkt ist häufig die Frage, ob Umbaumaßnahmen gestattet werden können oder nicht. Es gilt einerseits bereits zu unterscheiden, ob die gewünschte Baumaßnahme Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum betrifft. Gerade in letzteren Fällen ist weiter zu prüfen, ob eine etwaige Beschlussfassung auch ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
Wichtigster Themenkomplex beim Wohnungseigentumsrecht ist die Anfechtungsklage. Sind Sie mit einem gefassten Beschluss der Eigentümerversammlung nicht einverstanden, so muss zwingend ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Dieses ist auch fristgebunden, die Klage muss innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung eingereicht werden. Eine Klage ist stets auch mit einem finanziellen Risiko verbunden, da im Zivilprozess der Verlierer des Rechtsstreits auch die Kosten zu tragen hat. Damit Sie sich keinen unnötigen monetären Risiken aussetzen, ist eine sorgfältige Planung und Prüfung Ihres Anliegens erforderlich.
Vom Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst ist ferner auch das Nachbarrecht. Gerade das ordnungsgemäße und regelmäßige Schneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen ist Gegenstand zahlreicher nachbarrechtlicher Streitigkeiten. Lärm- und Geruchsbelästigungen durch Nachbarn zeichnen einen weiteren Schwerpunkt ab.