In einer Welt, in der die Gesundheit das höchste Gut ist, ist es entscheidend, dass Sie im Falle von medizinischen Komplikationen auf die kompetente Unterstützung erfahrener Rechtsanwälte zählen können. Unter dem Begriff Medizinrecht lassen sich diverse Rechtsgebiete sowohl aus dem Zivil- und Strafrecht als auch aus dem Öffentlichen Recht zusammenfassen. So gehört zum Medizinrecht einerseits das Arzthaftungsrecht. Ebenso gehören zum Medizinrecht das Krankenkassenrecht und das ärztliche Berufsrecht. Die große Bandbreite zeigt zugleich auch die Komplexität dieses Rechtsgebiets. Im Bereich des Arzthaftungs- und Medizinrechts geht es nicht nur um rechtliche Fragen, sondern vor allem um Menschen und ihre Lebensqualität.
Um erfolgreich in dieser Rechtsmaterie beraten und Mandanten vertreten zu können, ist eine Spezialisierung zum Fachanwalt für Medizinrecht unumgänglich. Unsere Kanzlei betreut seit Jahren Patienten und Ärzte im Bereich des Medizinrechts.
Zählen Sie deswegen auf die jahrelange Erfahrung der Kanzlei Olschar & Partner.
Behandlungsfehler sind Fehler oder Versäumnisse während ärztlicher Maßnahmen, die zu Schäden oder negativen Folgen für den Patienten führen können. Im Bereich des Arzthaftungs- und Medizinrechts beziehen sich Behandlungsfehler auf fehlerhafte medizinische Diagnosen, Therapien oder chirurgische Eingriffe.
Rechtsanwalt Thomas Zippe analysiert als Fachanwalt für Medizinrecht detailliert medizinische Sachverhalte, um potenzielle Behandlungsfehler zu identifizieren. Bei bestehenden Behandlungsfehlern setzt sich die Kanzlei Olschar & Partner dafür ein, dass die Ihnen aufgrund der Fehlbehandlung zustehenden Ansprüche durchgesetzt werden.
Aufklärungspflichtverletzungen im Kontext von Arzthaftungs- und Medizinrecht bezeichnen das Versäumnis eines Arztes, seinen Patienten umfassend und verständlich über alle relevanten Aspekte einer medizinischen Maßnahme aufzuklären. Dabei soll der Patient in die Lage versetzt werden, eine informierte Entscheidung über seine Behandlung zu treffen. Tritt eine Aufklärungspflichtverletzung ein, liegt eine rechtliche Verfehlung vor, die zu Haftungsansprüchen führen kann.
Olschar & Partner in Passau und Freyung unterstützt Sie dabei Ihre Rechte zu wahren und prüft anhand der Patientenunterlagen, ob dem Mediziner Versäumnisse bei der Aufklärungspflicht zu machen sind.
Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Kontext des Arzthaftungs- und Medizinrechts bezeichnet den rechtlichen Prozess, bei dem geschädigte Patienten Kompensation für erlittene Schäden aufgrund ärztlicher Fehler oder mangelnder medizinischer Sorgfalt begehren.
Falls Sie Opfer eines ärztlichen Fehlers geworden sind, hilft Ihnen die Kanzlei Olschar & Partner Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen. Rechtsanwalt Thomas Zippe unterstützt Sie als Fachanwalt für Medizinrecht sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Wahrung Ihrer Interessen.
In der komplexen Welt des Arzthaftungs- und Medizinrechts ist eine qualifizierte rechtliche Vertretung für Behandler von entscheidender Bedeutung. Olschar & Partner steht an Ihrer Seite, um Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten und medizinisches Personal in rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen.
Sollten Sie als Mediziner von einem Patienten aufgrund einer angeblichen Fehlbehandlung angezeigt werden, unterstützt Sie Thomas Zippe als Ihr Fachanwalt für Medizinrecht bei der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Abwehr der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist die größte Motivation für uns. Wir sind offen für jegliches Feedback, egal ob Kritik, Anregung oder Lob.
Übermitteln Sie uns kurz die wichtigsten Daten zu Ihren Rechtsfall. Gerne können Sie auch direkt telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen.
Wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns bei Ihnen. Durch Ihre Anfrage entstehen Ihnen keine Kosten.
Kaum ein Berufsstand kann auf ein solch exorbitantes Vertrauen der Bevölkerung setzen, wie der Stand der Ärzte. Umso gravierender ist jedoch, wenn Sie vor einer Behandlung nicht ordnungsgemäß aufgeklärt werden oder dem behandelnden Arzt während des Eingriffs ein Fehler unterläuft und Ihnen so ein Schaden entsteht. Das Medizin- und dabei insbesondere das Arzthaftungsrecht ist eine sehr spezifische und hoch komplexe Rechtsmaterie. Ohne erfahrene und spezialisierte rechtliche Hilfe, ist die Durchsetzung bestehender Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche kaum durchsetzbar.
Das Arzthaftungsrecht lässt sich grob unterteilen in Aufklärungs- und Behandlungsfehler.
Ob ein Fehler des Arztes vorliegt oder ein sog. „schicksalhafter Verlauf“ gegeben ist, ist dabei eine medizinische Frage und kann von medizinischen Laien nicht einfach beantwortet werden. Unbekannt ist vielen Patienten, dass Ihnen durch die eigene gesetzliche Krankenkasse oft geholfen und durch diese ein medizinisches Gutachten zur Frage des Vorliegens eines Behandlungsfehlers beauftragt wird.
Bestätigt sich das Vorliegen eines Aufklärungs- oder Behandlungsfehlers, führt dies aber nicht automatisch zu einer Eintrittspflicht des Arztes. Der Fehler muss weiter zu einem Schaden beim Patienten geführt haben. Juristen sprechen dabei von der sog. Kausalität. Ob eine Falschbehandlung kausal für eine erlittene Verletzung ist, ist immer anhand des Einzelfalls zu entscheiden und Gegenstand der Arbeit von Anwälten für das Medizinrecht. Von erheblicher Bedeutung ist dabei vielfach, ob ein grober Behandlungsfehler vorliegt oder ein einfacher. Die Differenzierung ist komplex und verlangt einiger Erfahrung in der Beurteilung medizinrechtlicher Sachverhalte. Als Fachanwalt für ärztliche Behandlungsfehler begleite ich Sie durch diese schwierige Zeit und helfen Ihnen bei der Aufklärung Ihres Falles.
Ein medizinischer Eingriff stellt zunächst auch einen Eingriff in die körperliche Sphäre dar und bedarf deswegen der Einwilligung durch den Patienten. Wirksam in die Behandlung einwilligen kann der Patient aber immer nur dann, wenn der Behandler ihn vorab auch ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Von der Aufklärung umfasst sein müssen der Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, die mit dem Eingriff verbundenen Risiken, sowie etwaige Behandlungsalternativen. Von einem Aufklärungsfehler spricht man immer dann, wenn der Behandler der ihm obliegenden Informationspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommt.
Der Behandlungsfehler umfasst sowohl den Behandlungsfehler als solches, als auch den Diagnose- und Therapiefehler. Ein Behandlungsfehler ist darin zu sehen, wenn der Arzt den Patienten nicht nach dem anerkannten und gesicherten Standard der medizinischen Wissenschaft behandelt (sog. Facharztstandard). Von einem Diagnosefehler spricht man, wenn dem Behandler eine Fehlinterpretation der Befunde unterläuft. Der Therapiefehler wiederum beschreibt das fälschliche Abweichen des Arztes von der gebotenen Heilbehandlung. Zu den schwerwiegendsten Behandlungsfehlern zählen Fehler des Arztes im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes. Bei Geburtsfehlern wird nicht nur die Gesundheit und Leben der Mutter, sondern auch des Kindes gefährdet. Kommt es zu einem Gesundheitsschaden des Kindes, so bestehen diese Einschränkungen teilweise lebenslang und wirken sich insoweit erheblich aus. In dieser Situation stehe ich Ihnen als Fachanwalt bei Geburtsschäden zur Seite.
Das Medizinrecht umfasst die sozialrechtliche Materie des Krankenkassenrechts. Hierunter fallen die Ansprüche des Versicherten aus dem Fünften Sozialgesetzbuch, in welchem beispielsweise geregelt sind unter welchem Umständen Sie bestimmte Leistungen von Ihrer Krankenkasse verlangen können.
Ein Rechtsanwalt für Medizinrecht unterstützt Sie in dieser Phase, führt die Kommunikation mit der Krankenkasse und prüft, ob entgegen der Meinung der Krankenkasse die Voraussetzungen des begehrten Anspruchs gegeben sind.
Das ärztliche Berufsrecht beschäftigt sich mit den gesetzlichen Rahmenvorgaben, unter denen der approbierte Arzt seiner freiberuflichen Tätigkeit nachgehen kann. Dazu gehören Fragen zur Approbation selbst, sowie Fragen zur kassenärztlichen Zulassung. Auch bei Praxisübernahmen können wir beratend zur Seite stehen und gestalten Ihnen die erforderlichen Verträge.
Als Fachanwalt für Medizinrecht prüfe ich Ihre Anliegen und setze bestehende Ansprüche durch. Die Spezialisierung und ständige Weiterbildung auf dem Gebiet des Medizinrechts ermöglicht es mir, Sie in dieser komplexen Rechtsmaterie sicher zu beraten und zu vertreten.