Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Arztrecht
Die anwaltliche Tätigkeit im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht bzw. Arztrecht umfasst die Beratung bei Behandlungsfehler, Diagnosefehler, Fehler bei Aufklärung des Patienten, Haftung aus Delikt oder Vertrag und Verstoß gegen Dokumentationspflichten. Ein erstes anwaltliches Gespräch kann Klärung bringen, ob ein schmerzensgeldbewährter Anspruch überhaupt vorliegt. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach den erlittenen Verletzungen oder/und Beeinträchtigungen und ist für jeden Einzelfall zu beurteilen.