Ihr Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Der Bereich des Handelsrechts bzw. Gesellschaftsrechts umfasst etwa Streitigkeiten unter Gesellschaftern über Rechte und Ansprüche aus dem Gesellschaftsvertrag, Ansprüche ausscheidender Gesellschafter, Inanspruchnahme von Gesellschaftern durch Dritte, den Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters, Firmenrecht sowie alle im geschäftlichen Alltag anfallenden Rechtsprobleme. Zudem umfasst unsere Tätigkeit in diesem Bereich auch die Gestaltung und Prüfung handels- und gesellschaftsrechtlicher Verträge.