Ihr Anwalt für Erbrecht in Passau & Freyung
Auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts befassen wir uns neben der Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag) auch mit der Beratung und Vertretung von Erben oder Pflichtteilsberechtigten bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche oder der Abwehr einer Inanspruchnahme durch Miterben oder Dritte.
Daneben umfasst unsere Tätigkeit auch die Vertretung bei Inanspruchnahme aus Nachlassverbindlichkeiten, die Beratung einzelner Erben bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die Vertretung in gerichtlichen Verfahren über die Erteilung und die Einziehung des Erbscheins sowie in Erbschaftssteuer-Angelegenheiten.