Ihr Anwalt für Bankrecht in Passau & Freyung
Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten im Bankrecht. Dazu rechnen insbesondere Ansprüche aus Darlehensverträgen, Verbraucherdarlehen, Haustürgeschäften, Wertpapierkreditverträgen, Vermögensverwaltung, fehlerhafter Anlageberatung, Haftung aus kreditfinanzierten Kapitalanlagen bis hin zu Problemstellungen in Bezug auf gewährte Kreditsicherheiten wie etwa Bürgschaften und Grundschulden, gerade auch im Falle des Verkaufs von Darlehensforderungen an Hedge-Fonds durch die Bank.